- Drogeriemitglieder
- Privatmitglieder
- Ehrenmitglieder
Drogeriemitglied
kann jede in der Schweiz wohnhafte natürliche oder juristische Person werden, die Aktivmitglied einer Sektion ist. Erscheinungsbild und Sortiment der Drogerie müssen jedoch dem von der Delegiertenversammlung definierten Standard entsprechen. Aufnahmegesuche haben schriftlich an die Geschäftsstelle zu erfolgen. Der Zentralvorstand entscheidet zusammen mit der Sektion über die Aufnahme.
Privatmitglieder
sind Drogeriemitglieder, die keine Drogerie mehr führen oder dem Verband als Person, Firma oder Organisation nahe stehen.
Ehernmitglieder
Die Delegiertenversammlung kann Personen, die sich um den Verband verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern benennen. Diese sind – sofern sie nicht mehr Drogeriemitglieder sind – vom Verbandsbeitrag befreit und besitzen dennoch alle Rechte der Drogeriemitglieder.





