Die Ausbildung der Drogistinnen und Drogisten ist die Voraussetzung für die Heilmittelverkaufsrechte. Der Drogistenverband setzt sich deshalb dafür ein, möglichst optimale Rahmenbedingungen für die Aus- Fort- und Weiterbildung seiner Berufsleute zu erwirken. Er beteiligt sich aktiv an den Vernehmlassungen zu den einschlägigen Gesetzen und pflegt einen regelmässigen Kontakt zu den Ansprechpartnern seitens der Politik und der Behörden.
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