Der Schweizerische Drogistenverband kennt die Aktiv-, Passiv und Ehrenmitgliedschaft. Die detaillierten Anforderungen sind in den Statuten des Verbandes geregelt.
Aktivmitglied des Schweizerischen Drogistenverbandes können alle Drogerien werden, die gleichzeitig Aufnahme in die Sektion des Standortkantons gefunden haben und den Minimalanforderungen des SDV für eine Drogerie entsprechen (Sortiment, Marktauftritt, etc.). Ebenfalls können Apotheken-Drogerien Aktivmitglied des SDV werden, die für den Drogerieteil eine/-n dipl. Drogisten/Drogistin als Geschäftsführer/ -in beschäftigen.
Das Beitrittsgesuch für eine SDV Aktivmitgliedschaft zum Download als PDF Datei
Eine Beschreibung des Ablaufes zur Aufnahme zum Download als PDF Datei





