Um ihren Beruf zu erlernen, absolvieren Drogistinnen und Drogisten eine vierjährige Lehre mit Möglichkeiten zur Berufsmaturität. Wobei die Ausbildung nach den Richtlinien des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (http://www.bbt.admin.ch) im Dualsystem erfolgt.

Ziel der Lehrlingsausbildung ist es in den Bereichen Gesundheit, Schönheit und Sachpflege kompetente Fachleute auszubilden, die unter der Verantwortung eines dipl. Drogisten selbständig arbeiten können. Auszubildende lernen in der Hauptsache:

  • Kunden unter Anwendung ihres pharmazeutischen, naturwissenschaftlichen und technologischen Fachwissens zu Fragen der Selbstmedikation zu beraten
  • Produkte nach Vorschrift selbst herzustellen
  • das Warensortiment der Drogerie zu bewirtschaften und zu überwachen
  • soziale, methodische und fachliche Kompetenz
  • drogeriespezifische Fachliteratur und gesetzlich vorgeschriebene Nachschlagewerke zu konsultieren und die Angaben anzuwenden


Im Ausbildungsordner vom Schweizerischen Drogistenverband finden Sie die Grundlagen für die Lehrlingsausbildung.
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